Fraßgänge durch den “kleinen Holzwurm” sind in alten Möbeln bisweilen eine wertsteigernde Eigenschaft. Tierische Holzschädlinge in Konstruktionshölzern hingegen können zu vorzeitigen Schädigungen führen und sind deshalb fachkundig abzuklären. Zugleich muss nicht jeder vereinzelte Schädlingsbefall zwangsweise in einem Bauwerksversagen enden. In den Diskussionen um tierische Holzschädlinge oder eben dem “Holzwurm” sind auch in Fachkreisen außerordentlich konträre Meinungen anzutreffen. Gelegentlich spielen dabei auch handfeste wirtschaftliche Interessen eine gewichtige Rolle. Nachstehend der Versuch, einige wesentliche Sachverhalte und Zusammenhänge zu tierischen Holzschädlingen, den Holzwürmern, in Kurzform zu erläutern.
Holzwurm – Lebenszyklen
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Die Entwicklung von tierischen Holzschädlingen erfolgt in vier Entwicklungsstufen: Ei – Larve – Puppe – Vollinsekt. In unseren Breitengraden werden Schäden im Holz durch die Fraßtätigkeit von Larven verursacht. Je nach den Umgebungsbedingungen, vorrangig Holztemperatur und Holzfeuchtegehalt, kann sich das Larvenstadium über einen Zeitraum von wenigen Monaten bis hin zu einigen Jahren erstrecken. Nach erfolgte Eiablage entwickelt sich aus dem Ei eine Larve, die sich durch Nahrungsaufnahme bis hin zum Verpuppungsstadium entwickelt. Die Verpuppung hin zum Vollinsekt erfolgt in der Regel knapp unterhalb der Holzoberfläche. Das Vollinsekt durchnagt die Holzoberfläche und verlässt das Holz durch dieses Fraßloch hindurch. Meist sind es diese Fraßlöcher, welche überhaupt erst einen Befall durch tierische Insekten anzeigen.
- Wenn Holzteile einer ordnungsgemäßen technischen Trocknung unterzogen werden, kann ein Schaden durch Holz zerstörende Insekten ausgeschlossen werden. Eine regelkonforme technische Trocknung liegt vor, wenn das Holz in einer hierfür geeigneten technischen Anlage bei einer Temperatur von mindestens 55 °C mindestens 48 h lang auf eine Holzfeuchte unterhalb von 20 % getrocknet wird. Es ist zu vermuten, dass sich das Insektenweibchen für die Auswahl einer geeigneten Stätte zur Eiablage an Geruchsstoffen des Holzes orientiert. Durch die erhöhten Temperaturen beim Trocknungsprozess werden flüchtige Substanzen freigesetzt, die ansonsten der Identifizierung des Holzes durch das Insektenweibchen dienen würden.
- Sowohl bei Holz im Innenausbau als auch bei Konstruktionshölzern ist technische Trocknung mittlerweile Stand der Technik.
- Schädlingsbefall in historischen Holzteilen oder alten Möbeln kann entsprechend durch nachträgliche technische Trocknung gut beseitigt werden. Fraßgänge oder Fraßlöcher bleiben zwar sichtbar, jeglicher Lebendbefall stirbt aber ab.
- Bei den tierischen Holzschädlingen wird unterschieden in Frischholz- und Trockenholzinsekten. Ein wirtschaftlicher Schaden an Holzteilen ist in aller Regel nur durch Trockenholzinsekten möglich. Der Hausbock (hylotrupes bajulus) sowie Anobien (anobium punctatum) sind hierzulande Insektenarten, die Schädigungen im verbauten Holz herbeiführen können.
- Trotz technischer Trocknung können im Holz Fraßgänge vorhanden sein, wenn ein Befall durch Frischholzinsekten vor der Trocknung vorhanden war. Wie bereits dargelegt, stirbt während der technischen Trocknung jeglicher Befall vollständig ab.
- Bei einem Lebendbefall durch Trockenholzinsekten an technisch nicht getrockneten Konstruktionshölzern sollten Befallsumfang und Befallsart von einem Fachmann abgeklärt werden. In Abhängigkeit zum Untersuchungsergebnis sind sodann geeignete Maßnahmen einzuleiten.











Auch für den Bereich Holzhaus existiert mittlerweile ein wahrer Dschungel an Zulassungen, CE-Zeichen, Gütezeichen, Zertifzierungen und Konformitätsbescheinigungen. Ob Blockhaus, klassisches Fertighaus oder andere Systeme im Holzbau – hier verlieren schon auch mal Fachleute ein wenig den Überblick. Bauherren, Bauinteressenten und ebenso Kreditinstitute sind naturgemäß bestrebt, die Qualität eines Objektes und damit zusammenhängend die Nachhaltigkeit einer Investition schon im Vorfeld möglich umfassend aufzuklären. Die Aufgabe liegt darin, “echte” Gütezeichen, die eine bestimmte Ausführungsqualität dokumentieren, von Verwaltungszeichen und privaten Bescheinigungen oder Bestätigungen zu trennen.
werkseigene Produktionskontrolle und regelmäßige Fremdüberwachungen nachzuweisen. Zur Dokumentation von Herstellung und Montage bei einem Gebäude in Holztafelbau als klassischer Fertigbau und für weitere
Systeme in Holzbau wurde das RAL-Gütezeichen RAL-GZ 422 Holzhausbau geschaffen. Speziell für das Blockhaus existiert das RAL-Gütezeichen RAL-GZ 402. Die bautechnischen und organisatorischen Anforderungen, die sich aus solchen Gütezeichen ableiten, gehen in Teilen über die ansonsten gültigen allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Technik hinaus. Auch umfassen beide Gütezeichen für Holztafelbau und Holzblockbau sowohl die Herstellung als auch die Montage.
Wände, Decken oder Dächer beidseitig geschlossen werden, muss der Hersteller für die Arbeitsabläufe im Werk die Übereinstimmung mit den wesentlichen technischen Anforderungen durch ein Übereinstimmungszertifikat nachweisen. Das Ü-Zeichen bezieht sich somit, im Gegensatz zu den genannten RAL-Gütezeichen, aussschließlich auf die werkseitige Vorfertigung. Jedoch müssen auch hierfür funktionsfähige Instrumente zur werkseigenen Produktionskontrolle nachgewiesen werden. Auch müssen sich Hersteller für das Ü-Zeichen einer regelmäßigen Fremdüberwachung unterziehen. Insofern wird auch durch das Ü-Zeichen für Holztafelelemente ein bestimmter Qualitätsstandard dokumentiert. Weitere Informationen zum Ü-Zeichen speziell für Holzbauunternehmen finden sich in diesem